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   VG Braunschweig, 11.04.2001 - 6 A 19/01   

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https://dejure.org/2001,22595
VG Braunschweig, 11.04.2001 - 6 A 19/01 (https://dejure.org/2001,22595)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 11.04.2001 - 6 A 19/01 (https://dejure.org/2001,22595)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 11. April 2001 - 6 A 19/01 (https://dejure.org/2001,22595)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Annahme der fehlenden Fahreignung bei der Weigerung zur Blutentnahme bei einer medizinisch-psychologischen Untersuchung. Erhebliche Cannabinoidwerte bei der vorausgegangenen amtsärztlichen Untersuchung. Zur Anwendung der allgemeinen Fahreignungsregeln und des ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 StVG; § 11 Abs 1 FeV; § 46 Abs 1 FeV; § 14 Abs 1 FeV; § 11 Abs 8 FeV; § 81a StPO; § 4 Abs 3 StVG
    Blutentnahme; Cannabinoidwerte; Cannabis; Drogenkonsum; Fahreignung; Persönlichkeitsrecht; Verhältnismäßigkeit; Wochenendkonsum

  • archive.org

    Drogen - Weigerung einer Blutabnahme bei der MPU; Beurteilung der EIgnung aufgrund hoher Cannabinoid-Werte; Mischkonsum; Psilocybin; Konsum während Überprüfungsmassnahme; Massnahmen nach § 4 StVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.04.2001 - 6 A 19/01
    Weil es unbestritten ist, dass ein akuter Cannabisrausch die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt (BVerfG, Beschl. vom 09.03.1994, NJW 1994, 1577; Kannheiser, NZV 2000, 57 m.w.N.), genügen schon begründete Zweifel daran, ob der Cannabis konsumierende Kraftfahrer in der Lage ist, Drogenkonsum und Verkehrsteilnahme zu trennen, dieser Frage mit einer geeigneten Untersuchung im Einzelfall weiter nachzugehen.
  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.04.2001 - 6 A 19/01
    Nach der für diese Regelung vom Verordnungsgeber (vgl. BR-Drs. 443/98 S. 254) in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verdichten sich die Zweifel an der Fahreignung zu der Gewissheit, dass der Kraftfahrer nicht geeignet ist, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr sicher zu lenken, weil aus dem Verhalten des Kraftfahrers zu schließen ist, er wolle Mängel, die seine Fahreignung ausschließen könnten, verbergen (BVerwGE, Urt. vom 27.09.1995, BVerwGE 99, 249 = NZV 1996, 84 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 48.96

    Straßenverkehrsrecht - Drogenscreening bei Fahreignungszweifeln infolge

    Auszug aus VG Braunschweig, 11.04.2001 - 6 A 19/01
    Ebenso wie ein Kraftfahrer, der im Verdacht steht, nach einem Alkohol- oder Haschischkonsum ein Kraftfahrzeug geführt zu haben, sich zur Überprüfung seiner Fahreignung die Abnahme einer Blutprobe nach Maßgabe des verfassungsrechtlich unbedenklichen § 81a StPO gefallen lassen muss, unterliegt er auch bei einer Überprüfung seiner Fahreignung nach den Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes und der Fahrerlaubnis-Verordnung einer solchen Maßnahme (BVerwG, Beschl. vom 23.08.1996, NZV 1996, 467).
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